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2.9.2010 : 20:28 : +0200

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Tauchen in Deutschland, Tauchsport Österreich, Diving Schweiz, eine Übersicht zu Tauchseen uns Tauchsport in unseren Nachbarländern

Warum das Rad neu erfinden ?

Zur boot 2007  ging das vom VDST in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) entwickelte Tauchseen-Portal online.


Damals lagen von über 350 Gewässern umfassende Informationen über Tauchmöglichkeiten, Infrastruktur, gesetzliche Regelungen und den Lebensraum Wasser vor. Inzwischen sind es Informationen zu über 500 Tauchplätzen, die deutschlandweit zur Verfügung stehen und laufend aktualisiert werden.

„Das Tauchseen-Portal ist aus der Wassersportlandschaft nicht mehr wegzudenken“, so Dr. Ralph O. Schill vom VDST, „und liefert wichtige Informationen, die für eine umweltverträgliche Ausübung des Natursports Tauchen sehr wichtig sind.“

Condor

Über ein komfortables Suchsystem gibt es die Möglichkeit einzelne Bundesländer auszuwählen und über Stichwörter die speziellen Wünsche wie „für Anfänger-geeignet“, „Ausbildung erlaubt“, „ohne Anmeldung“, „mit Füllstation“, „befestigter Einstieg und Parkplatz vorhanden“, „Tauchshop/-basis in der Nähe“, „WC/Dusche“ und „familienfreundlich“ für die Datenbanksuche anzugeben. Auch eigene Profile können angelegt werden.

Zu den Seen gibt es einzelne Rubriken in denen Informationen über Nutzungsmöglichkeiten, Anfahrt und Lage des Gewässers, sowie über den Taucheinstieg, Tauchzeiten und Tauchbeschränkungen zu finden sind.

 

Unsere Empfehlung:


Wenn Sie sich ausfühlich über das Tauchen in deutschen Seen informieren wolle, besuchen Sie das VDST Portal " Tauchen in Deutschland"

 

Österreich - Tauchrichtlinien, Richtlinien für das Tauchen, Tauchvorschriften

ADR - Änderungen des Kraftfahrzeuggesetzes

Seit dem 01.01.2004 sind Pressluftflaschen mit zwei Farben - weiß für O2, schwarz für Stickstoff - sowie einem großen "N" (für "Neu") zu kennzeichnen.

Bis zum 30.06.2006 dürfen alte PTGs weiterhin mit der Farbe "grau" gekennzeichnet bleiben.

Transport von Tauchgeräten

Auf Grund der ADR, Änderungen des Kraftfahrzeuggesetzes und der Straßenverkehrsordnung müssen Tauchgeräte mit dem Gefahrengutaufkleber Nr.2 (grünes Viereck mit schwarzer Pressluftflasche und Zahl "2") gekennzeichnet sein.

Die Ventile müssen wirksam gegen Beschädigungen geschützt sein.

Gemäß ADR, Randnummer 2009, sind von den Vorschriften der Anlage A (Schutzkappen für Ventile, bzw. Beförderung in geeigneten Behältnissen, Kennzeichnung des Fahrzeuges, etc.)

ausgenommen:

Beförderungen gefährlicher Güter, die von PRIVATPERSONEN durchgeführt werden, sofern die betreffenden Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Dies gilt, solange die in ADR, Randnummer 10 011, festgesetzte begrenzte Menge von 1000 kg Bruttomasse nicht überschritten wird. (Bei Pressluft: 1000 kg = ca. 60 Stk. 10l-Geräte)

Der TÜV-Österreich wies in einem Schreiben zu dieser Thematik jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Tauchflaschen in Kraftfahrzeugen sicher zu verwahren sind und zwar so, dass die Ventile der Flaschen während der Fahrt ausreichend geschützt sind.

Flaggen-/Bojenpflicht in Österreich

Seen- und Flussverkehrsordnung . Für Taucher wichtige Änderungen sind, dass beim Tauchen vom Gewässer aus für das Boot Flaggenpflicht ("A" der int. Flaggenordnung = weiß-blauer Doppelstander) besteht oder, wenn am Boot keine Flagge gesetzt wird, die Taucher eine Boje mitführen müssen.

Diese ist nachts und bei unsichtigem Wetter anzuleuchten. Wasserfahrzeuge müssen dann einen Mindestabstand von 50m einhalten. Weiters ist künftig im Umkreis von 100m um Hafeneinfahrten und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt das Baden sowie das Tauchen verboten.

Quelle: Seen- und Flussverkehrsordnung / Kraftfahrzeuggesetz Österreich

Tauchen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es nur sehr geringe Einschränkungen was das Tauchen in Scvhweizer Gewässen betrifft.

Die einzig uns bekannte Einschränkung wollen wir Ihnen hier zur Kenntniss geben:

Tessin:

Gebiete die das ganze Jahr hindurch zugänglich sind:
Verzasca-Tal: Posse, Ponte dei salti, Misura
Maggia-Tal: Ponte Brolla, Brontalla, Bignasco, Cavergno.

Tauchverbots-Perioden im übrigen Gebiet:

Laichzeit der Forellen: Oktober bis Januar Fischereieröffnung:
a) bis 1200 m: letzter Sonntag im März
b) über 1200 m: zweiter Sonntag im Juni
c) in den Bergseen: zweite Juniwoche