Tauchen und Reisen in Europa
Auf den nachfolgenden Seiten Erhalten Sie Informationen zum Reisen, Reisezielen und Tauchreisezielen innhalb Europas.
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Reisen innerhalb der EU und was Sie beachten sollten
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der EU haben Sie das Recht, sich ohne besondere Formalitäten in jedes andere Land der Union zu begeben. Es genügt, wenn Sie im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sind.
Es ist egal, aus welchem Grund Sie reisen: ob aus beruflichen oder privaten Gründen, ob als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Tourist – Sie dürfen jederzeit in der Union überallhin reisen.
Wenn Sie sich nicht länger als drei Monate in einem anderen Land der Europäischen Union aufhalten, brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Das Einzige, das von Ihnen in einigen Ländern gesetzlich verlangt werden kann, ist Ihre Anmeldung. Zumeist geschieht dies automatisch, wenn Sie den Meldeschein im Hotel ausfüllen oder der Eigentümer der von Ihnen bezogenen Wohnung eine Vermietungserklärung ausfüllt.
Sollte Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauern, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Tauchen in Europa
Bitte beachte Sie unbedingt, dass Innehalb Europas unterschiedliche Vorschriften / Richtlinien für das Tachen existieren. Bei uns bekannten Tauchrichtlinien und Vorschriffen (wie. z. Beispiel Österreich ) werden wir auf diese innerhalb der Seite gesondert hinweisen.
Hier zu den Tauchrichtlinien / Tauchvorschriftten International

