Sultanat Oman
Reiseland Oman, Informationen zu Reisen, Tauchen, Segeln, Tauchreisen und Tauchbasen Oman beim Onlinemagazin Divers Travel Guide
Ein Land voller Überraschungen im Aufbruch zwischen Tradition und Moderne
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) benötigen für die Einreise nach Oman ein Visum, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann.
Informationen
Es berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 13 Euro).
Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Vorläufige (grüne) Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber ebenfalls mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Der Personalausweis oder sonstige Passersatzpapiere reichen dagegen nicht aus.
Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt, jedoch die neuen deutschen Kinderreisepässe.
Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ausreichend. Das Visum kann für die gleiche Gebühr um einen Monat verlängert werden.
Bei einem bereits vorangegangenen Aufenthalt in Oman kann auch ein Visum zur mehrfachen Einreise beantragt werden.
Es berechtigt innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen, wobei zwischen den einzelnen Aufenthalten bis zur nächsten Einreise mindestens 3 Wochen vergangen sein müssen.
Die Gebühr für dieses Visum, das nicht verlängert werden kann, beträgt 10 Omanische Rial. (ca. 20 Euro). Für den Reisepass ist bei Beantragung dieses Visums eine Mindestgültigkeitsdauer von 1 Jahr erforderlich.
Oman/Kata
Aufgrund gemeinsamer Visaregelungen zwischen Oman und Katar sind Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt.
Die Gebühr für das in Oman erteilte Visum beträgt 6 Omanische Rial (ca. 12 Euro). Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Oman/Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai, d.h. für deutsche Besucher und Geschäftsreisende maximal 3 Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit, für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Dubai im Rahmen der Gültigkeitsdauer der ihnen durch das Emirat Dubai erteilten Aufenthaltsgenehmigung.
Oman/Vereinigte Arabische Emirate (außer Dubai)
Auch für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: 030-81 00 510 Fax: 030-81 00 51 96.
Besondere Zollvorschriften
Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und oft auch gründlich durchsucht. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.
Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als einer Flasche Alkoholika sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.
Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe.
Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.
In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.
Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.
Hauptstadt:
Maskat, einschließlich erweitertem Hauptstadtgebiet ca. 500.000 Einwohner
Bevölkerung:
Gesamtbevölkerung ca. 2.415.576 (2004); Wachstumsrate: 2,0%; Araber, auch zugewanderte Belutschen, Perser und Inder; 612.000 (2004) Ausländer, überwiegend vom indischen Subkontinent
Religion:
ca. 88% Muslime; Staatsreligion ist der Islam ibaditischer Richtung; Sunniten ca. 25%, Schiiten ca. 4%
Nationalfeiertag:
18. November (Geburtstag des Sultans; gezählt werden die Jahre seit der Machtübernahme im Jahr 1970; z.B. 2005 entspricht 35. Nationaltag)
Staatsform/Regierungsform:
Monarchie (seit 1991 Beratende Versammlung "Madschlis al-Schura" mit 83 gewählten Mitgliedern; seit 1997 zusätzlicher, ernannter Staatsrat "Madschlis al-Daula" mit 42 Mitgliedern)
Klima
Wüstenklima im Landesinneren; in den Küstenebenen im Norden und in Dhofar (SW) feuchtheiß; durchschn. Temp. in Maskat im Januar 22° C, im Juni 34° C.
Einreise-Impfvorschriften
Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben
Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt.
Nicht vergessen: Auslandskrankenversicherung / Taucher Versicherung
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung / Taucherversicherung abgedeckt werden.
Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Tauchen im Oman
Das drittgrößte Land der Arabischen Halbinsel ist über 200.000 km² groß und erstreckt sich von der Halbinsel Musandam an der Straße von Hormuz bis zu den Tälern des Weihrauchs im südlichen Dhofar-Gebirge.
Die Omanische Küste ist noch ein Geheimtipp unter Tauchern. Die Sichtweiten sind zwar, auf Grund von massenhaft Plankton, eher gering aber dafür werden Sie durch unberührte Tauchplätze entschädigt. Sie werden intakte Korallenlandschaften, faszinierende Wracks und Fischvielfalt pur erleben.
Bild und Text ( Hintergrundinformationen ) Oman: mit freundlichetr Genehmigung Touristboard des Sultanat Oman an Divers Travel Guide
Einreisebestimmungen: Auswärtiges Amt
Impfempfehlungen: Centrum für Reisemedizin
Tauchreisen Oman: Partnerseite Reiseveranstalter




