Tauchtauglichkeit
Für das Sporttauchen gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung und keine verbindliche ärztliche Untersuchung. Aus rechtlichen Gründen fordern jedoch fast alle Tauchsportorganisationen eine aktuelle Tauchtauglichkeitsuntersuchung.
Entscheidender Bestandteil der Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte eine Beratung grundsätzlicher Art über ein sicheres Tauchverhalten sein.
Hilfreich ist in jedem Fall, das von PADI entworfene Formular für das "Ärztliche Attest" vom Facharzt ausfüllen zu lassen und als Bescheinigung für die Tauchtauglichkeit auf den Tauchbasen vorzulegen.
Herz, Lungen und Ohren
Nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollte durch Belastungstests gesichert werden, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit besteht. Lungenerkrankungen sowie anatomische Varianten im Respirationstrakt können zu Zwischenfällen führen. Deshalb gilt es, Krankheiten und Anomalien, die zu Barotraumen führen, mittels einer Lungenfunktionsprüfung möglichst als Flussvolumendarstellung zu erkennen. Beim Tauchen mit Druckluft-Tauchgeräten ist die Gefahr eines Lungenbarotraumas ein tatsächlich dramatisches Ereignis und gleichzeitig die häufigste Ursache für Unfälle.
Die Prüfung der Ohren ist bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen, da auch hier Probleme bei Druckausgleichmöglichkeit zu Barotraumen führen kann.
Stoffwechselerkrankungen
Die Frage der Tauglichkeit bei Diabetes wird in der Tauchmedizin unterschiedlich beurteilt. Die Gefahr liegt im Auftreten hypoglykämischer Zustände unter Wasser.(Eine Unterzuckerung und schließlich ein hypoglykämischer Schock treten dann auf, wenn der Blutzuckerwert unter 40 mg/ dl absinkt)
Voraussetzung der Tauchtauglichkeit bei Diabetikern:
- · keine Gefäßveränderungen
- · Mitführen einer Glukosequelle
- · Tauchpartner sowie Tauchausbilder über die Erkrankung informieren
Taucher mit Diabetes bedürfen einer individuellen Beratung durch einen kompetenten Tauchmediziner.
Wiederholung der Untersuchung
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte bei Tauchern unter 40 Jahren alle drei Jahre, ab dem 40. Lebensjahr jährlich erfolgen. Jedoch auch hier nochmals der Hinweis : gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung und keine verbindliche ärztliche Untersuchung. Unfälle entstehen nahezu ausschließlich durch Leichtsinn, Selbstüberschätzung und mangelhafte Ausbildung.
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