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17.3.2010 : 5:45 : +0100

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Malta - Tauchrichtlinien, Richtlinien für das Tauchen, Tauchvorschriften


Die Tauchvorschriften - Tauchverordnungen sind gedacht, um die Sicherheit der Taucher zu gewährleisten.

Eine Taucherlaubnis für die maltesischen Gewässer erhalten Sie, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt und im Besitz eines gültigen, medizinischen Gesundheitszeugnisses sind.

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 Daraus muß hervorgehen, daß Sie zum Gerätetauchen geeignet sind - ausgestellt von einem Arzt, möglichst aus der Tauchmedizin.

Jeder Taucher, der nicht mindestens die Ausbildung eines CMAS-Zweistern, PADI Advanced Open Water Diver oder eine diesen entsprechende Ausbildung vorweisen kann, muß in Begleitung eines Tauchlehrers, der für die Sicherheit der begleitenden Person verantwortlich ist, tauchen.

Dieser Tauchlehrer muß eine maltesische Tauchlehrererlaubnis besitzen, die ihm unter anderem ermöglicht Flaschen für seine Schüler auszuleihen.

Tauchgenehmigung:

Taucher, die unabhängig von einem Lehrer tauchen möchten, benötigen eine lokale Tauchgenehmigung. Erforderlich sind dazu:

 

  • Antragsformulars (erhältlich in allen Tauchbasen / Shops)
  • Kopien der Tauchqualifikationen (mindestens CMAS 2-Stern, PADI Advanced Open Water Diver oder eine äquivalente Ausbildung)
  • Kopie eines gültigen, medizinischen Gesundheitszeugnisses
  • Zwei Paßfotos

Diese Unterlagen werden dann von der Basis an das DEPARTMENT OF HEALTH weitergeleitet.

Bis zur Aushändigung Ihrer Tauchgenehmigung kann auch schon einmal eine Woche vergehen. Tauchen können Sie dennoch sofort: sollten Sie bis dahin einmal kontrolliert werden, können Sie sich auf Ihre Basis berufen.

Tauchlehrer, die eine Tauchlehrererlaubnis beantragen möchten, müssen ein spezielles Formular ausfüllen und ebenfalls die oben genannten Unterlagen beilegen.

Das medizinische Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Medizinische Gesundheitszeugnisse können gegen eine geringe Gebühr auch direkt vor Ort ausgestellt werden.