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2.9.2010 : 20:36 : +0200

Richtlinien zum Tauchen in Bayern

Grundsätzlich gehört der Gerätetauchsport nach dem Bayerischen Wassergesetz nicht zum erlaubnisfreien Gemeingebrauch.

Kurz: Gerätetauchen ist grundsätzlich in allen bayerischen Gewässern verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt. 

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Bislang hatte die zuständige Behörde, das Münchner Baurefart, Hauptabteilung Gartenbau, das Gerätetauchen am Langwieder See geduldet. Angeblich hatte der Tauchbetrieb aber in der Vergangenheit zu erheblichen Konflikten mit dem Badebetrieb und der Ausübung des Fischereirechts geführt.

Deswegen wird das Tauchen am Langwieder See nicht mehr geduldet, das Tauchverbot vollzogen. Dem möchten die Stadträte mit ihrem Antrag entegegen wirken. 

 

"Der Langwieder See war bislang der einzige Münchner See, in dem das Gerätetauchen geduldet wurde. Der Tauchsport wiederum erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Es ist auch im Sinne des Umweltschutzes, wenn die Tauchbegeisterten nicht kilomterweit zu ihren Übungsplätzen fahren müssen, sondern ihr Tauchtrainingsrevier vor der Türe haben," begründet Stadtrat Schmid den Antrag.

Der Langwieder See ist ca. sieben Meter tief, wird über den Langwieder Bach mit Grundwasser gespeist und bietet unter anderem Hechten, Karpfen und Flussbarschen eine Heimat.