Kostenersatz nach Tauchunfall
Ein Bericht von C. Küppers - DTG/NRW
Wer zahlt eigentlich für verlorene oder defekte Ausrüstung oder sogar für Schäden an Leib und Leben der Retter? Bleiben Retter bei einem Tauchunfall auf Ihren Kosten sitzen?
Als Tauchlehrer, welcher auch erste Hilfe Kurse und Rettungskurse unterrichtet, war ich immer der Meinung, dass es selbstverständlich einen Kostenersatz für Material- und Personenschäden für den oder die Retter bei einem Tauchunfall gibt. So viel vorab, nach ersten noch nicht abgeschlossenen Recherchen, werde ich mir in Zukunft überlegen ob ich in meinen Kursen weiterhin erwähne dass sich Retter keine Sorgen um entstandene Kosten machen müssen.
Wenn man vom normalen Menschenverstand aus geht, wird jeder sagen wenn ich jemandem Helfe, muss mir durch diese Hilfe entstehender Schaden ersetzt werden. Es kann ja nicht sein das man Eigentum und Leben riskiert um jemanden zu helfen und dann auf den entstandenen Kosten sitzen bleibt. Deshalb stellt sich die Frage, wer übernimmt die Kosten, wenn bei einer Taucherrettung oder -bergung z.B. in einem Notfall eigene Ausrüstung abgeworfen wird (so wird es ja schließlich auch bei einem Tauchunfall in den entsprechenden Kursen gelehrt) und diese nachher nicht mehr gefunden wird oder diese nur noch beschädigt geborgen werden kann? Muss ich mir in Zukunft vor der Hilfe die Frage stellen: Rette ich jetzt und riskiere meine teure Tauchausrüstung und das ich auf den evtl. entstehenden Kosten sitzen bleibe oder begehe ich unterlassene Hilfeleistung?
Der ein oder andere mag jetzt etwas spöttisch grinsen und sich denken, was für eine Frage, aber aus gegebenem Anlass kann ja jeder mal selber bei seinen Versicherungen Privathaftpflicht, Tauchunfallversicherung usw. nachfragen, wie es mit einer Kostenübernahme im Fall der Fälle aussehen würde.
Nach ersten Erkenntnissen sieht es da sehr bescheiden aus, allerdings sind unsere Nachforschungen noch nicht abgeschlossen und wir werden diese in den nächsten Tagen fortführen, den ich möchte meinen Tauchschülern auch in Zukunft sagen können, das sich Helfer keine Sorgen um Ihnen entstandene Kosten machen müssen.
Recherche
Zunächst fragte ich bei den großen Tauchversicherungen Aqua Med, DAN und VDST und bei der Privathaftpflicht des Unfallopfers nach. Wie schon vermutet sind diese Versicherungen nicht in der Leistungspflicht. Allerdings bekam ich beim VDST nach einem Telefonat mit Frau Marlis Reutzel den entscheidenden Hinweis, wer den die Kosten in so einem Fall übernimmt, die Landesunfallkasse.
Ein Anruf bei der Landesunfallkasse NRW brachte dann letztendlich Klarheit.
Zuständig ist die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes wo der Retter lebt. In diesem Fall Unfallkasse NRW. Wichtig ist das der Retter seinen Wohnsitz in Deutschland oder die Deutsche Staatsbürgerschaft hat. Auch Unfälle im Ausland sind versichert. Die Schäden müssen direkte Folge des Einsatzes zur Rettung sein. Also ganz wichtig ist im Schadensfall zu erklären, das es normal ist Tauchausrüstung im Notfall abzuwerfen um eine Rettung oder Bergung durchzuführen, damit den Mitarbeitern welche in der Regel ja keine Taucher sind, der Zusammenhang klar wird und eine Leistung erfolgen kann.
Bei entsprechenden Forderungen kommen folgende Paragraphen der Unfallkassensatzung zur Anwendung:
§2 Abs 1 Nr. 13 in Verbindung mit §2 Abs 3 letzter Satz.
Für mich persönlich ein beruhigender Gedanke zu Wissen an wen man sich im Fall der Fälle wenden muss und das ich auch weiterhin mit ruhigem Gewissen meinen Schülern in den entsprechenden Kursen sagen kann, das alle Schäden versichert sind, welche mit der Rettung oder Bergung zu tun haben.





