Pressemeldung Haischutz Aktuell - Sharkprotect bei "DTG"
Veröffentlichung des Lenfest-Reports zum EU-Hai-Finning-Verbot
Gesetzeseinschränkungen, die eine Vielzahl von Verwertungsarten zulassen, stehen einer effektiven Hai-Finning-Regelung im Wege.
Dieser Missstand kann behoben werden, indem man die Fischer dazu verpflichtet, Haikörper mit nicht abgetrennten Flossen anzulanden.
STÄRKUNG DES EUROPÄISCHEN FISCHEREI-MANAGEMENTS: MÖGLICHKEITEN ZUR DURCHSETZUNG DES HAI-FINNING-VERBOTS
ERGEBNISSE EINES EXPERTEN-WORKSHOPS ÜBER EUROPÄISCHE HAIFISCHEREI, HANDEL UND MÄRKTE:
Hareide, N.R., J. Carlson, M. Clarke, S. Clarke, J. Ellis, S. Fordham, S. Fowler, M. Pinho, C. Raymakers, F. Serena, B. Seret, und S. Polti.* 2007. Europäische Haifischerei: eine vorläufige Untersuchung der Fischerei, Umrechnungsfaktoren, Handelsprodukte, Märkte und Managementmaßnahmen. Europäische Elasmobranchier Vereinigung (European Elasmobranch Association).
* die hier geäußerten Meinungen sind ausschließlich die der Autoren und nicht die der Behörden oder Organisationen, mit denen die Autoren assoziiert sind.
Die europäischen Fangflotten gehören zu den weltweit führenden Flotten in der Haifischerei. Die wertvollsten Teile der meisten Haie sind ihre Flossen, die in China als Delikatesse gelten. Haifleisch dagegen ist weniger profitabel, was dazu führt, dass das "Finning" einen besonders starken finanziellen Anreiz darstellt.
Dabei werden den Haien die Flossen abgetrennt und ihr Körper ins Meer zurückgeworfen. ( siehe Video zum Thema Finning )
Der Rat der Europäischen Union hat das Hai-Finning bereits 20031 verboten. Allerdings stellte das Europäische Parlament 2006 in Frage, ob die bestehenden Verordnungen diese Praxis tatsächlich unterbinden.
Im Oktober 2006 fand in Brüssel ein Experten-Workshop zur Haifischerei in Europa statt, der von der Shark Alliance durchgeführt und vom Lenfest Ocean Program finanziert wurde. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verglichen biologische, fischereiliche und wirtschaftliche Daten (ausgeführt im vollständigen Bericht), werteten diese aus und entwickelten Empfehlungen für wissenschaftliche, vorbeugende Maßnahmen, um das Finning zu unterbinden.
Dieser Bericht der Lenfest Ocean Program Forschungsberichtsserie stellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Experten- Workshops dar.
1 Verordnung (EG) Nr. 1185/2003.
Zusammenfassung der Empfehlungen
Das Hai-Finning-Verbot mithilfe des Verhältnisses von Flossen- zu Körpergewicht durchzusetzen hat nach Meinung der Experten so viele Nachteile, dass sie diesen Ansatz nicht empfehlen konnten. Sie schlussfolgerten, dass eine Hai-Finning-Verordnung nur dann effektiv und durchführbar ist, wenn sie vorschreibt, dass Haie nur mit nicht abgetrennten Flossen angelandet werden müssen. Daher empfahlen die Experten, diese Maßnahme statt der derzeitigen Flossen-Körpergewichtsrelation anzuwenden. Die Gruppe empfahl außerdem den EU-Mitgliedstaaten, zwischenzeitlich ihre speziellen Fangerlaubnisse so zu gestalten, dass Haie immer mit nicht abgetrennten Flossen angelandet werden müssen. Weiterhin diskutierte und empfahl die Gruppe Maßnahmen, um die Überwachung und das Management der Haifischerei zu verbessern.
WAS IST "FINNING"?
Beim Finning werden den Haien die Flossen abgeschnitten, während der Rest des Körpers zurück ins Meer geworfen wird. Fischer tun dies, da Haiflossen in den letzten zwanzig bis dreißig Jahren zu einem der wertvollsten Fischereiprodukte überhaupt geworden sind.
Die Nachfrage und der Wert der Haifleischprodukte dagegen haben sich weniger stark entwickelt, was dazu geführt hat, dass es einträglicher ist, nur die Flossen eines Hais zu verwerten und die Schiffslagerräume nicht mit weniger wertvollem Haifleisch zu füllen.
HAIFANG IN EUROPA
Europäische Fischereien haben schon immer kleinere, in Bodennähe lebende Küstenhaie und Rochen befischt. In jüngster Zeit fangen sie auch Tiefwasser-Arten. Diese Haiarten und ihre Befischung sind umfassend belegt, wohingegen die größten europäischen Haifischereien, die von den Flotten Spaniens, Frankreichs und Portugals auf hoher See im Atlantik, Pazifik und im Indischen Ozean gemacht werden, nur wenig dokumentiert sind. Obwohl bei dieser Befischung in der Vergangenheit vornehmlich auf Thune und Schwertfische abgezielt wurde, werden bei Langleinenfängen genauso viele oder gar mehr Tiefseehaie gefangen als Thune und Schwertfische, und die meisten Langleinenfänger fischen mittlerweile auch gezielt Haie. Die Haibestände im Atlantik werden aber nicht nur von europäischen Flotten, sondern auch von japanischen und taiwanesischen Thunfischern stark befischt, die sowohl im Atlantik als auch im Indopazifik auf Fang gehen.
Fehlende Daten zu Haifang, Haiverwertung und Finning erschweren die Bestandsmessungen und die Einführung eines Fischereimanagements. Dennoch gibt es Belege, dass viele der großen ozeanischen Haie nicht nachhaltig befischt werden und dass die Bestände der meisten biologisch sehr empfindlichen Haiarten bereits unter einem gesunden Niveau liegen. Die Verbesserung der Datenlage zur Haifischerei ist essenziell für ein effektives Haifischerei-Management, sollte aber keine Entschuldigung für Untätigkeit sein. Aufgrund der geringen Fortpflanzungsrate von Haien und den belegten häufigen
Fangeinbrüchen sind vorbeugende Fangquoten sofort nötig.
INTERNATIONALER HANDEL VON HAIPRODUKTEN
Die Befischung von Haien wurde früher häufig unterschätzt und ignoriert, aber aufgrund des Anstiegs der internationalen Nachfrage nach Haiprodukten hat sie in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Haiflossen werden nach Ost- und Südostasien exportiert, wo sie zu Haiflossensuppe verarbeitet werden. Mit einem Preis von bis zu 500 EUR pro Kilogramm sind Haiflossen mittlerweile eines der teuersten Fischereiprodukte. Die Europäische Union ist weltweit der größte Flossenlieferant für China, den größten Konsumentenmarkt für Haiflossen. Haifleisch ist allgemein von geringem Wert, wird aber zunehmend beliebter. Seit 1985 haben sich die Anlandungszahlen weltweit verdreifacht. Die EU-Staaten (vor allem Spanien und Italien) waren 2005 für 56% der weltweiten Haifleischimporte verantwortlich. Andere Haiprodukte, die auf dem Weltmarkt gehandelt werden, sind Leberöl, Häute, Knorpel, Kiefer und Zähne.
Weil der Handel mit Haiprodukten zumeist untererfasst ist, sind die Beziehung zwischen Haifang und Handel und der Umfang des weltweiten Haifangs nur schwer abzuschätzen. Insbesondere die offiziellen Daten der angelandeten Flossenmengen sind eindeutig zu niedrig gegriffen. Um die Mengen an Flossen zu produzieren, die im internationalen Handel beobachtet werden
(etwa 26 bis 73 Millionen Haie pro Jahr), müsste die Anzahl der weltweit gefischten Haie drei bis vier Mal höher liegen als die offizielle Zahl, die der FAO gemeldet wird.
EIN EFFEKTIVES MANAGEMENT ERFORDERT GENAUE FANG- UND HANDELSDATEN
Während man laut Vorsorgeprinzip oft handeln muss, bevor alle Faktoren geklärt sind, benötigen Fischereiwissenschaftler zuverlässige Angaben darüber, wie viele Haie gefangen wurden, um korrekte Empfehlungen für Fangquoten abgeben zu können. Das erfordert bessere Daten von sowohl Haifängen als auch Handelsprodukten. Wenn Haie bereits vor der Anlandung im Hafen verarbeitet werden, müssen Wissenschaftler und Manager auf der Grundlage der Mengen der bereits verarbeiteten Produkte (z.B. Fleisch, Leberöl oder Flossen) schätzen, wie viele Tiere tatsächlich gefangen wurden. Dazu verwenden sie einen "Umrechnungsfaktor", mit dem ermittelt wird, wie viel verarbeitete Menge einem lebenden Hai entspricht. Ohne solche Umrechnungsfaktoren ist es schwierig, das Verhältnis zwischen der Menge von Haiprodukten im Handel und den ursprünglichen Fangmengen abzuschätzen. Wir wissen daher nicht, welche Auswirkungen die Fänge auf die Haibestände haben, wenn wir nicht Methoden entwickeln, mit denen man die Menge von Haiprodukten zu den Haifangzahlen in Beziehung setzen kann. Außerdem spielen Umrechnungsfaktoren eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Fischereien. Sie werden genutzt, um Fangquoten zu berechnen und durchzusetzen und um Hai-Finning-Verbote zu erwirken.
WAS IST DER HAIFLOSSEN-UMRECHNUNGSFAKTOR?
Die meisten Finning-Verordnungen sehen einen einfachen Umrechnungsfaktor zwischen Fischereien dem Verhältnis des Haiflossengewichts und dem Gewicht des an Land gebrachten Körpers vor. Damit wird sichergestellt, dass alle Flossen einem Körper zugeordnet werden, um so ein Finning zu verhindern. Schwierigkeiten treten dann auf, wenn die Umrechnungsfaktoren aufgrund unterschiedlicher Verarbeitungstechniken zwischen den einzelnen Fischereien variieren und die höchsten Verhältniswerte Eingang in die Verordnungen finden.
Diskrepanzen entstehen, wenn von einzelnen Körpern unterschiedlich viele Flossen gewonnen beziehungsweise die Flossen unterschiedlich abgeschnitten werden, sodass einmal mehr einmal weniger Fleisch daran bleibt. Zum Beispiel liegt das Verhältnis von Flossen- zu Körpergewicht für Blauhaie bei den US-amerikanischen und kanadischen Fischereien im Atlantik bei 2% Flossen gegenüber dem Gesamtgewicht beziehungsweise 5% Flossen gegenüber dem Gewicht nach dem Ausnehmen (ohne Kopf und Eingeweide). Portugiesische und spanische Flotten befischen denselben Blauhai-Bestand, geben jedoch Verhältnisse an, die mit bei 6% beziehungsweise 15% dreimal höher liegen.
Der Hauptgrund dafür, dass sich das Flossen-Körpergewichtsverhältnis der spanischen und portugiesischen Langleinenflotten so stark von denen anderer Fischereien unterscheidet, liegt darin, dass erstere die gesamte Schwanzflosse des Hais sowie
weitere kleinere Flossen verarbeiten, die andere nicht nutzen, während letztere nur den hochwertigen unteren Schwanzflossenlappen verwenden, der für die Haiflossensuppe genutzt wird. Außerdem lassen Spanier und Portugiesen etwas Fleisch an den Flossen, das erst vor der Weiterverarbeitung entfernt wird. Dieses Fleisch kann bis zu ein Drittel des gemeldeten Flossengewichts ausmachen. Auch die Tatsache, dass die gesamte Schwanzflosse verarbeitet wird, erhöht das Flossengewicht wesentlich, da sie Teile der Wirbelsäule und anderes Gewebe enthält (ein weiteres Drittel des Gesamtflossengewichts). Einige Flossenhändler liefern die hochwertigen Haiflossen (inklusive der unteren Schwanzflossenlappen) per Luftfracht nach Ostasien, während der Rest des Schwanzes per kostengünstiger Seefracht verschifft wird, weil daraus weniger wertvolle Produkte gewonnen werden.
WIE KANN EIN FINNING-VERBOT DURCHGESETZT WERDEN?
Es gibt drei Möglichkeiten, ein Finning-Verbot durchzusetzen. Am einfachsten wäre es, Haikörper (egal ob an Bord ausgenommen und enthauptet oder nicht) prinzipiell nur mit nicht abgetrennten Flossen anzulanden und erst an Land weiterzuverarbeiten. Diese Methode wird bereits von vielen Flotten angewendet, z.B. von den japanischen und taiwanesischen Langleinenflotten, die im Pazifik in Küstennähe fischen.
Die zweite Möglichkeit besteht darin festzulegen, dass Flossen, die bereits abgeschnitten angelandet werden, gezählt werden und eine maximale Anzahl pro Haikörper nicht überschritten werden darf. (Allerdings würde die Anzahl der Flossen je nach Haiart und Fischerei variieren, und es wäre sehr zeitaufwendig, dies zu überwachen. Außerdem wurde diese Methode noch nie angewandt). Die dritte Option ist die Festlegung eines maximalen Flossen-Körpergewichtsverhältnisses, wobei Flossen und Körper zusammen angelandet werden müssen.
Dies ist die weltweit am häufigsten praktizierte Methode, unter anderem auch in Europa, obwohl 186 spanische sowie eine kleine Zahl portugiesischer, britischer, deutscher und litauischer Schiffe spezielle Fangerlaubnisse haben und Flossen und Körper auch getrennt anlanden dürfen.
Das Problem, das diese Möglichkeit birgt, ist, dass die Gewichtsrelationen je nach Haiart und Fischerei variieren können. Es ist zu kompliziert, unterschiedliche Gewichtsverhältnisse für verschiedene Haiarten und Fischereien festzusetzen, was zur Folge hat, dass regional beziehungsweise national nur ein einziger Verhältniswert gilt, der zumeist auf den höchstmöglichen Wert festgelegt wird. So sind die Schutzbemühungen bei Haiarten mit kleinen Flossen jedoch zum Scheitern verurteilt.
Bei gemischten Haifängen erlauben es somit solch großzügige Verhältniswerte, einige Haie mit hochwertigen Flossen, aber geringwertigem Fleisch zu finnen. Gleichzeitig fordern Fischer oft ein hohes Gewichtsverhältnis, um sicherzustellen, dass sie alle gewünschten Flossen ihrer Zielart behalten können. Diese Methode kann zu Schwierigkeiten führen, wie es sie zurzeit in der EU und in regionalen Fischereigremien (z.B. ICCAT) gibt. Der Verhältniswert muss daher regelmäßig überarbeitet werden, um auf Beschwerden zu reagieren, wenn sich die Kriterien für das Ausnehmen der Tiere ändern (zum Beispiel durch eine sich ändernde Nachfrage am Markt), oder wenn Fischer neue Wege entdecken, solche Maßnahmen zu umgehen, um so den Gewinn ihrer Fänge zu steigern. Es ist jedoch schwierig zu gewährleisten, dass die überarbeiteten Verhältniswerte einerseits realistisch sind, während mit ihnen andererseits das Finning unterbunden werden soll.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Nach eingehender Beratung ist der Experten-Workshop zu den folgenden Schlussfolgerungen gekommen:
o Es gibt nur unzureichende Daten, um festzustellen, ob die aktuelle EU-Finning-Verordnung das Hai-Finning effektiv unterbindet.
o Die Umsetzung der EU-Finning-Verordnung wird dadurch ernsthaft behindert, dass Umladungen und separate Anlandungen von Flossen und Körpern erlaubt sind.
o Aufgrund der verschiedenen Verarbeitungstechniken sowie der Größenvielfalt und des unterschiedlichen Marktwerts von Flossen der verschiedenen Haiarten ist ein Flossen-Körpergewichtsverhältnis ein kompliziertes und zumeist inadäquates Mittel, Finning zu unterbinden. Es schafft Hintertüren, die das Finning ermöglichen.
o Häufig wird als Verhältniswert der wissenschaftlich maximal gerechtfertigte Wert festgelegt (oder gar ein höherer), was das Problem erschwert und besonders Arten mit kleinen Flossen beziehungsweise geringwertigem Fleisch dem Risiko des Finnings aussetzt.
o Informationslücken und die Uneinheitlichkeit der Technik beim Abtrennen der Flossen machen es Wissenschaftlern unmöglich, ein einziges optimales Flossen-Körpergewichtsverhältnis festzulegen.
o Aufgrund der Ungewissheit und Vielschichtigkeit der derzeitigen Situation kann die aktuelle EU-Finning-Verordnung nicht als wirksam angesehen werden.
o Um Finning effektiv zu unterbinden, müssen Haie demzufolge mit intakten Flossen angelandet werden. Dies wäre für die Industrie keine allzu große Belastung, da viele Fisch verarbeitende Betriebe an Land bereits ganze Haie verarbeiten und in Häfen, in denen Haikörper umgeschlagen werden können, auch Haiflossen umgeschlagen werden können.
o Zusätzliche Vorteile einer "Flossen am Körper"-Politik sind:
- Berechnungen, Entscheidungen und Änderungen bezüglich der Gewichtsverhältnisse für verschiedene Arten oder Fischereien werden überflüssig.
- Die Umsetzung der Verordnung wird erleichtert, da Flossen und Körper nicht separat gewogen werden müssen.
- Die Qualität der Informationen über Arten und Mengen der angelandeten Haie (wichtige Informationen für das Fischerei-Management) wird erheblich verbessert.
- Das "Aufstocken" der finanziellen Erträge (durch das Mischen von Körpern und Flossen verschiedener Tiere) wird unmöglich.
- Die Verarbeitung der Körper an Land mithilfe sorgsamer und präziser Schneidetechniken kann den Wert des Endprodukts steigern.
o Haifang und Haihandel sind nicht durch Landesgrenzen beschränkt. Sie müssen global gelenkt werden. Das bedeutet, dass auf verschiedenen Zuständigkeits-Ebenen koordiniert gehandelt werden muss.
o Sowohl der hohe Fischereidruck als auch die den meisten Haiarten eigene Empfindlichkeit erfordern dringend effektive Haischutzmaßnahmen.
o Es herrscht großer Mangel an artenspezifischen Statistiken der Haifänge in der EU, der Anlandungen, der Märkte und des Handels; diese Informationen sind für die Bestandsbemessung und für unser Verständnis der Fischereien und ihr effektives
Management entscheidend.
EMPFEHLUNGEN
Aufgrund ihrer Erkenntnisse gab die Expertengruppe folgende Empfehlungen:
Die Europäische Kommission und der Ministerrat sollten:
o Die EU-Finning-Verordnung dahingehend novellieren, dass Haie immer mit nicht abgetrennten Flossen angelandet werden müssen (Haie können trotzdem geköpft und ausgenommen werden); und
o Effektivere Hai-Finning-Verordnungen in den die internationalen Gewässer verwaltenden regionalen Fischereigremien vorantreiben, denen die EU angehört.
Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sollten zwischenzeitlich folgende Überbrückungsmaßnahmen zum Verhindern von Finning ergreifen:
o Begründen Sie gegenüber der EU, warum eine Verarbeitung auf See (entsprechend der gesetzlichen Vorgaben) notwendig ist, oder setzen Sie die speziellen Fangerlaubnisse aus, die Fischern das Abtrennen von Flossen auf See erlaubt;
o Legen Sie sofort fest, dass Fischereien, die die Flossen gemäß den bestehenden speziellen Fangerlaubnissen auf See abtrennen, diese mit den Körpern zusammen im selben Hafen anlanden müssen; und
o Regen Sie umgehend eine Änderung der EU-Finning-Verordnung entsprechend den oben gemachten Empfehlungen an.
Die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Fischereigremien sollten:
o Eine vollständige Überwachung der Haifangschiffe durch unabhängige Beobachter an Bord verfügen;
o Die Investitionen in Hai-Datensammlungen an Anlandungsorten und durch die Verarbeitungs- und Vermarktungsindustrie steigern;
o Wirkungsvolle Kontroll- und Managementmaßnahmen für Ziel- und Beifangfischereien in ihrem Aufgabengebiet einführen, inklusive vorbeugender Fanggrenzen, wenn Daten fehlen;
o Beim Austausch von Informationen und bei der Harmonisierung grenzübergreifender Managementmaßnahmen kooperieren; und
o Sicherstellen, dass die Anlandung sowie der Handel von Haiflossen, -fleisch und -öl getrennt nach Erzeugnissen aufgezeichnet wird (und wenn möglich auch nach Art).
Über die Autoren
An dem Experten-Workshop im Oktober 2006 nahm eine Gruppe internationaler Experten der Haiforschung, des Haihandels, des Artenschutzes und des Fischerei-Managements aus zehn Ländern teil. Dieser Bericht der Lenfest Ocean Program Forschungsberichtsserie ist die Zusammenfassung eines detaillierten Berichts der Expertengruppe, der während und im Anschluss an den Workshop im Oktober 2006 erstellt wurde. Der ausführliche Bericht und die vollständige Liste der Workshop-
Teilnehmer werden auf www.lenfestocean.org und www.eulasmo.org veröffentlicht.
Diese Studie wurde durch das Lenfest Ocean Program unterstützt. Dieses Programm wurde 2004 von der Stiftung Lenfest Foundation gegründet und wird von Pew Charitable Trusts geleitet. Weitere Informationen hierüber finden Sie auf www.lenfestocean.org. Oder kontaktieren Sie uns unter info@lenfestocean.org.
Bildnachweis ©?Großer Hammerhai: Ron und Valerie Taylor. Hammerhai-Kadaver: Oceana. Flossen: J. Jackson. Verarbeitete Blauhaie: J. Martinez. Entladene Kadaver: J. Oceana. Kadaver: I. Park. Blauhai und Weißspitzen-Hochseehai: J. Stafford-Deitsch. Grafiken: S. Clarke. Übersetzung: Voice & Script International Ltd.
Schutz des Meereslebens durch Meeresforschung
Das Lenfest Ocean Program setzt hochqualitative wissenschaftliche Forschung ein, um die Ursachen, Folgen und Lösungen von Problemen zu erforschen, die die Meere betreffen.
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Quelle und Bildnachweis Shark Alliance - Pressesprecher





