Tauchversicherung aqua med - neue Preise ab 01. Januar 2009
Taucher Infos
aqua med, der Tauchversicherer wird nach sieben Jahren konstanter Beitragsgestaltung zum 1. Januar 2009 den Preis für die dive card anheben.
Die Neuerungen:
1. Neue Leistung: Medizinische Datenhinterlegung für alle!
Die medizinische Datenhinterlegung war bisher nur in der dive card professional enthalten bzw. für 10,00 Euro pro Jahr zusätzlich erhältlich. Ab jetzt ist diese Leistung für alle dive und travel card Kunden inklusive!
(Solltest Du als dive card basic / travel card Kunde diese Leistungen schon vorher_genutzt haben, entfallen nun also die 10 00 Euro extra.)
Medizinische Daten, z. B. Blutgruppe oder Allergien, können bei uns hinterlegt werden und stehen bei Arztbesuchen oder Notfällen direkt zur Verfügung. Die Idee orientiert sich an dem Verfahren, das der National Health Service in Großbritannien bereits seit Jahren bei allen britischen Krankenversicherten anwendet. Wenn Du diesen Service nutzen möchtest— und wir empfehlen diese Möglichkeit aus notfallmedizinischer Sicht sehr— kannst Du Dich darüber ab Anfang des Jahres auf unserer Webseite ausführlich informieren bzw. im Kunden-Login Deine Daten eingeben. Alternativ schicken wir jedem Kunden natürlich auch gerne ein Formular zum Eintragen der Daten per Post zu.
2. Preiserhöhung - die neuen Preise auf einen Blick
Die Kosten für den Bezahiweg „Überweisung“ wurden zudem von 2,00 Euro auf 3,00 Euro angehoben. Nach wie vor hast Du natürlich die Möglichkeit, Deinen Vertrag per Lastschrift (Deutschland und Österreich) oder mit Kreditkarte zu zahlen.
3. Unsere Versicherungsbedingungen haben sich verbessert!
• Bsp: Die Druckkammerbehandlungen werden künftig weltweit, also auch im Inland, in unbegrenzter Höhe getragen.
• Die neuen Versicherungsbedingungen, die ab 1. Januar 2009 für alle Verträge gelten, sind ab heute auf www.aqua-med.de/produkte/download-center verfügbar.
4. Ab 2009 gibt es einen Kunden Login
Unsere Kunden können im neuen Jahr ihre Adressdaten, Bankverbindung und medizinische Daten in einem persönlichen, passwortgeschützten Bereich auf der aqua med Homepage selber online hinterlegen bzw. ändern.
Die Verschlüsselung für den Datenzugang entspricht natürlich neuesten Sicherheitsstandards. aqua med Kunden haben so auch im Bereich der lnternet-technologie besonders moderne und gute Sicherheitsleistungen, die deutlich aus dem Leistungsspektrum der Mitbewerber herausragen.
Wir freuen uns sehr, dass wir als tauchmedizinisches Kompetenzzentrum unseren Kunden immer mehr und bessere Leistungen im Bereich der Tauchmedizin bieten können: Eine professionelle ärztliche Hotline rund um die Uhr und hervorragende Versicherungsleistungen.
dive card hier beantragen
durch einen Klick auf das Bild öffnet sich ein
PDF mit dem Antragsformular.
Bitte ladet es herunter, füllt es aus und sendet es an aqua med
Was hat sich geändert? Die wichtigsten Äunderungen zusammengefasst
• Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind umfangreicher geworden, weil dort nun alles steht, was die Auslandsreisekrankenversicherung (AKV) und die Tauch-unfallversicherung (TUV) betrifft, z.B. die so genannten Obliegenheiten (AVB 4 und 5).
• Daraus folgt: Die Speziellen Versicherungsbedingungen AKV und TUV sind nun also kürzer als vorher
Neue / geänderte InhaltE
• Von nun an können auch z. B. Polizei- und Feuerwehrtaucher sowie Taucher im Such-oder Rettungseinsatz den Schutz der dive card genießen (AVB 6.1.6). Damit schließen wir mit der dive card Deckungslücken zur Gemeindeunfallversicherung.
• In den Versicherungsbedingungen wurde auf den Ausschluss „nicht versicherbare Personen“ komplett verzichtet. Dadurch können nun z. B. auch behinderte Taucher mit höheren Pflegestufen die dive card bekommen (alt: AVB 1.1). Zum einen wollen wir hiermit das Behindertentauchen fördern, zum anderen aber auch dem Allgemeinen Gleichstellungs Gesetz (AGG) gerecht werden.
• Bisher musste nach einer Ablehnung des Versicherungsschutzes der Anspruch innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Die Ansprüche verjährten außerdem nach 2 Jahren (alt: AVB 4~ihd5). Diese Bestimmungen enfallen künftig. Es gilt künftig die viel längere Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB.
• Gemäß des neuen VVGs fällt das Alles-oder-Nichts-Prinzip bei grob fahrlässigem Verhalten weg. Verhält sich jemand grob fahrlässig, führt das künftig nicht mehr zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes. Künftig kann die Versicherung nur noch entsprechend der Schwere des Verschuldens einen Teil kürzen (AVB 5.1)
• Um noch verbraucherfreundlicher zu werden, gibt es für die Tauchunfallversicherung die Möglichkeit, ein kostenloses außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen (Ombudsmänner). Damit können neutrale Schlichter angerufen werden, falls es im Schadensfall zu Streitfragen mit der Versicherung kommen sollte (AVB 13.1).
• Aufgrund der jüngsten Skandale in der Wirtschaft hat sich aqua med entschlossen, den Datenschutz in den Versicherungsbedingungen noch einmal deutlich zu ergänzen. Insbesondere ist für jeden Kunden erkennbar, dass aqua med als ärztliche Assistance natürlich auch der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt und keinerlei Gesundheitsdaten an Dritte, wie z.B. Versicherer weitergibt (AVB 16.5). Auch bei der Leistungsbearbeitung werden nur die im konkreten Fall erfassten Infos z.B. der Arztbericht weitergeleitet.
• Der Versicherungsumfang in der Auslandsreisekrankenversicherung wurde deutlich ausgeweitet (AKV 2).
Neu in die Versicherungsbedingungen aufgenommen wurden:
o Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden und dem Hausarzt sowie Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten (AKV 2.1.2.2.1).
o Information der Angehörigen, sofern gewünscht (AKV 2.1.2.2.2).
o Vermittlung eines Spezialarztes mit evtl. Konsultation am Krankenbett (AKV 2.1.2.2.3).
o Die Nachreise einer nahestehenden Person bei schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung (AKV 2.1.2.2.5). Vorher war dies erst nach 10 Tagen möglich.
o Organisation von Suchaktionen und Rettung! Bergung von Verletzten (AKV 2.1.3.1).
• Natürlich sind die Besonderheiten der Versicherungsbedingungen im vollen Umfang erhalten geblieben. Dazu gehören die Übernahme von medizinisch sinnvollen Kosten bei Heilbehandlungen und Transporten (AKV 2.1.2.1.1 und 2.1.2.3.2), anstatt nur bei notwendigen Indikationen (wie sonst häufig üblich) und die Übernahme der psychiatrischen Notfalltherapie, z.B. bei Nebenwirkungen von Malariamitteln (AKV 3.14).
• Die lnvaliditätsleistungen innerhalb der Tauchunfallversicherung wurden verbessert. Verliert ein Kunde durch einen Tauchunfall die Sehkraft, das Gehör oder die Stimme ganz, gilt dafür künftig ein Invaliditätsgrad von 100% (TUV 2.1.2.2.1).
• Aufgrund neuerer Angebote, bei denen Kunden an Tauchbasen fertig gemischtes Nitrox mit klar definierten Maximaltiefen erhalten, gilt die Versicherung künftig beim Tauchen mit Nitrox auch ohne den Nachweis einer extra Ausbildung hierfür. Gleiches gilt für die Dekompression mit 100% Sauerstoff. Damit wollen wir das Nitroxtauchen fördern und die Sicherheit beim Tauchen erhöhen (TUV4.1.2.3).
• Die Tauchversicherung umfasst nun zusätzlich auch andere medizinische Behandlungen nach einem Tauchunfall im Inland. Werden z.B. ärztliche Leistungen nach einem Tauchunfall nicht von der eigenen Krankenversicherung getragen so werden diese Kosten ebenfalls bis 15.000,- € von uns übernommen (neu und alt: TUV 2.4).
• Künftig werden die Druckkammerkosten weltweit in unbegrenzter Höhe übernommen! Die bisherige Limitierung auf 15.000€ im Inland entfällt.







