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20.7.2008 : 1:15 : +0200


Tauchversicherung

Taucher müssen versichert sein!

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An alle Taucherinnen und Taucher! Wichtige Information!

Taucher haben ein Problem welches sie dringend lösen sollten, denn viele Krankenkassen zahlen keine Druckkammerbehandlungen mehr! Das heißt, dass Taucher im Notfall die oft horrenden Kosten einer solchen Therapie selbst tragen müssen!

Hier ist es wichtig, dass sich jeder für diesen Fall selber absichert, wobei es primär egal ist, ob Ihr dies über Organisationen wie DAN oder bei uns macht. Natürlich würden wir uns freuen, wenn Ihr Euch für aqua med entscheidet und wir haben gute Argumente, vergleicht selbst:

Die dive card ist eine komplette Tauchunfallversicherung.

 --  Es werden Druckkammerkosten weltweit, also natürlich auch in Deutschland getragen.
 
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  Ihr erhaltet eine wasserfeste, signalrote Karte, die Ihr durch eine vorgefertigte Lochstanzung an Eurem Tauchequipment anbringen könnt. So ist die dive card mit der zentralen Notrufnummer im Notfall für jeden sofort erkennbar. (Denn was nutzt eine Notfallkarte in der Brieftasche?!)

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Die dive card ist eine vollwertige Auslandsreisekrankenversicherung, gilt also z.B. auch für den Skiurlaub in der Schweiz (Ihr benötigt also keine extra Auslandsreisekrankenversicherung).

 
-- Mit der dive card habt Ihr Zugriff auf unseren durchgehend ärztlich und tauchmedizinisch besetzten Notruf. Unsere Ärzte machen medizinisches Notfallmanagement bereits seit 1984.

 
--  Wir verfügen über eine Logistik, die vom Transport über das Krankenhaus bis hin zur Druckkammertherapie alles organisiert und koordiniert.

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  Über unsere Notrufhotline habt Ihr sofort den diensthabenden Notarzt am Telefon (es ist also kein Callcenter). Unsere Ärzte helfen weltweit und rund um die Uhr.

 
--  Ihr verfügt damit über einen Service, der bisher nur für Profitaucher von Unternehmen zu haben war und erst seit Anfang des Jahres 2003 auch für Sporttaucher angeboten wird.

 
--  Das alles kostet nur 39,- € im Jahr !

 
--  Familienangehörige, die nicht tauchen, können den Auslandskrankenschutz und weltweiten Notrufdienst als Zusatzkarte für 19,- € im Jahr erhalten (ohne Tauchunfallversicherung).

 
--   Falls Ihr Tauchlehrer seid, ist zudem die wichtige Tauchlehrerhaftpflichtversicherung (von PADI Europe anerkannt) mit enthalten und Ihr könnt Eure medizinischen Daten hinterlegen, damit diese im Notfall sofort weltweit abrufbar sind (dive card professional für 129,- €).

Bitte vergleicht selbst und schaut auf unsere Homepage. Aber denkt in jedem Fall daran: Ihr solltet Euch unbedingt absichern!

Ihr könnt Euch jederzeit anmelden, indem Ihr ein Antragsformular ausfüllt (hier herunterladen ) und uns per Fax oder mit Post zuschickt!

Tauchunfall ist rechtlich keiner !

EVG gibt Versicherung Recht

LUZERN - Ein gelähmter Taucher erhält keine Leistungen seiner Unfallversicherung.

Laut Eidgenössischem Versicherungsgericht  (EVG) gilt das beim Auftauchen erlittene Dekompressionstrauma rechtlich nicht als Unfall.

Der Mann hatte beim Aufstieg von einem Tauchgang ein Dekompressionstrauma erlitten und ist seither querschnittgelähmt.  Er hatte in einer Tiefe von fünf Metern erste Lähmungerscheinungen in den Armen gespürt.

An der Wasseroberfläche musste er sich zunächst übergeben und wurde dann bewusstlos.

Seine Unfallversicherung, die Zürich, weigerte sich später, Leistungen auszurichten, da kein Unfall im Rechtssinn vorliege.

Das Aargauer Versicherungsgericht bejahte im April 2004 ein Unfallereignis.

Das EVG hat die dagegen erhobene Beschwerde der Zürich Versicherungen nun gutgeheissen.  Laut den Luzerner Richtern fehlt es zur Bejahung eines Unfallereignisses am Erfordernis des  "ungewöhnlichen äusseren Faktors".

Der Versicherte habe einen routinemässigen Tauchgang unternommen, der normal verlaufen sei.  Die Druckveränderungen beim Ab- und Aufstieg an sich seien kein "ungewöhlicher Faktor".

Auch ein Verhaltensfehler des Tauchers sei nicht zu erkennen, zumindest bis zum Aufstieg auf fünf Meter Tiefe.

Kein Unfall liegt gemäss jüngeren Entscheiden des EVG auch vor bei der Vollbremsung des Wagens ohne anschliessende Kollision oder beim ruckartigen Öffnen des Fallschirms.

Versicherungsrechtlich erleidet dagegen einen Unfall, wer beim Bandencheck im Eishockey verletzt wird.

Kommentar DTG :
Aus diesem Grund gibt es für Taucher nur eine einzige Alternative - eine spezielle Tauchversicherung, die genau diese Risiken abdeckt. Wir empfehlen aqua med, ein Versicherer, der sich dieser Problematik speziell annimmt....